Zu folgenden Änderungen kommt es im Rahmen der gesetzlichen Infektverordnungen des Landes NRW sowie des Bundes:
Weiterhin bleibt jedoch bestehen, Regelung gilt bis 07. April:
Es ist so wie es ist. Leider ändert sich für uns im Praxisalltag nicht so viel. Wir hoffen einmal, dass die noch bestehenden Regelungen vor dem 07. April kippen.
Im Rahmen unserer täglichen Infektsprechstunde macht das Maskentragen natürlich weiterhin Sinn und daran werden wir auch festhalten.
MO 07:30 – 17:00
DI 07:30 – 19:00
MI 07:30 – 12:00
DO 07:30 – 18:00
FR 07:30 – 12:00
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